AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen:

Zwischen dem Campinggast und dem Campingpark Echternacherbrück (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

Abschluss des Campingvertrages/Reservierung/Buchung:

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

Reservierung/Buchung/Preise:

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Buchungen von alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert.

In der Auftragsbestätigung ausgewiesene Platznummern dienen der internen Nummerierung und sind verbindlich.

Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich.

Vertragsänderungen:

Für Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 15 € in Rechnung gestellt.

Allgemeine Nutzungspflicht:

Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie (maximal 6 Personen) buchbar. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Campen am Mietobjekt ist nicht gestattet.

Anzahlung/Zahlung:

Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen zu überweisen.

Der verbleibende Restbetrag ist bei der Anreise zu begleichen.

Bei Überweisungen von Zahlungen sind unbedingt Buchungsnummer und Name, wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert.

Nicht zuordnungsbare Zahlungen werden zurück überwiesen und die Buchungen storniert.

Stellplätze sowie Mobilheime, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

Rücktritt durch den Campinggast:

Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß §651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:

– Rücktritt ab 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 35 € Stornogebühr

– Rücktritt bis 44 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 20 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises.

– Rücktritt bis 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises.

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

Nichterscheinen/Verspätete Anreise:

Im Falle einer Anreise nach 22:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (info@echternacherbrueck.de) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/die Mietunterkunft am Folgetag ab 13:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Anzahlung/Zahlung).

Mietunterkünfte, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Anzahlung/Zahlung).

Eine verfrühte Anreise vor 13:00 Uhr ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes/Mietobjekts möglich.

Bei verspäteter Abreise nach 12:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes wird eine Gebühr von 15 € erhoben. Bei Abreise nach 15:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes wird zusätzlich eine weitere gesamte Nacht berechnet.

Der Campingstellplatz oder das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Bitte reisen Sie nicht früher an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingpark zu vermeiden.

Platzordnung:

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die im Schaukasten an der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis, als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 6. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 6) es sei denn, der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringen Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

Besucher:

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Diese Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campinggeländes zu parken.

Mängel/Reklamationen:

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingplatzes oder Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

Öffnungszeiten:

In der Nebensaison gelten für die Rezeption, die Sanitärgebäude, das Bistro usw. eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzbereiche geöffnet. Die Animation findet überwiegend in der Haupt- und Hochsaison statt.

Mediadaten/Datenschutz:

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren, Schutz des Eigentums und Besitzes, Kontrolle von Zugangsberechtigungen und Wahrnehmung des Hausrechtes). Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten werden zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingplatz Bild- und Tonaufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen.

Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.

Hunde/Haustiere:

Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden, auf dem Freibadgelände und bei der Animation sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb vom Hundebesitzer verlangen, dass dieser den Hund vom Platz entfernt. Es besteht Leinenpflicht auf dem ganzen Gelände, den Campingstellplätzen und auf dem Areal der Mietobjekte.

Haftung:

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

Irrtümer:

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Aufrechnung:

Der Campinggast kann nur Forderungen stellen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Gerichtsstand:

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Gerichtsstand verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

Campingpark Echternacherbrück, Mindener Straße 18, D-54668 Echternacherbrück


Informationen zu Covid 19:

Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie zum Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren Mitarbeitern, bitten wir um die Einhaltung der Hygieneregeln.

Gäste, welche sich aufgrund von COVID 19 in Quarantäne oder in häuslicher Isolierung befinden, oder Anzeichen einer Infizierung aufweisen, ist die Anreise strikt untersagt!

Bei Ihrer Anmeldung erfolgt eine nochmalige Abfrage über eine mögliche COVID-19 – Erkrankung und zu einem eventuellen Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage zu einem bestätigten COVID – Fall, so dass eine Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen ermöglicht wird.

Sollte eine Buchung aufgrund aktueller Reisebestimmungen oder Verordnungen zur Beherbergung der Bundesregierung Deutschland oder deren Landesvertretungen nicht durchführbar sein, so kann diese kostenlos verschoben werden. Die getätigte Anzahlung wird in Form eines Gutscheins zurückerstattet.

Stand: 10.01.2022